Überfährt Omnibus den Green Deal?
Die EU-Kommission vollzieht eine Kehrtwende beim Green Deal: Sie stellte am 26. Februar das sogenannte Omnibuspaket vor. Es betrifft die Kerngesetze des Green Deals: die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und die Taxonomie-Verordnung. Der Entwurf sieht unter anderem weitreichende Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie vor. Demnach sollen Unternehmen für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten nicht mehr haftbar gemacht oder in nennenswertem Umfang sanktioniert werden können. Zudem sollen sie nicht mehr verpflichtet werden, Klimapläne umzusetzen. Grüne und sozialdemokratische Politiker sowie Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen sind alarmiert. Statt weniger Bürokratie befürchten sie, dass die Nachhaltigkeitsgesetze entkernt werden. „Mit diesem Vorschlag werden die Kernelemente von CSRD und CSDDD zu verwässern versucht, bevor sie überhaupt umgesetzt werden konnten. Das ist ein fatales Zeichen für die verantwortungsbewusst wirtschaftenden Unternehmen und die europäische Nachhaltigkeitsstrategie“, so Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Nachhaltige Wirtschaft (BNW). Die EU-Kommission füge sich dem Lobbydruck, kritisiert der BUND. WWF Österreich warnt vor schweren Rückschlägen für die EU-Umweltziele. Unternehmen bräuchten klare Richtlinien statt einen Zickzackkurs.