Aurelia geht gegen EU-Kommission vor
Aurelia Stiftung zieht erneut vor Gericht: Sie reichte am 16. September eine Untätigkeitsklage beim EU-Gericht ein. Beklagter ist die Europäische Kommission, die das von der Aurelia Stiftung erstrittene, rechtskräftige Urteil des EU-Gerichts vom 19. November 2025 zur Glyphosat-Genehmigung nicht umsetzt. Das EU-Gericht hatte in mehreren Parallelverfahren die Praxis der EU-Kommission überprüft, die Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe routinemäßig zu verlängern, wenn es Verzögerungen bei der aktuellen Risikoprüfung im Verfahren zur Wiederzulassung gibt. Nach dem Urteil aus November verstoßen diese Verlängerung von Pestizidgenehmigungen gegen das EU- Recht. Dieser Präzedenzfall reicht aus Sicht der Aurelia Stiftung weit über Glyphosat hinaus: Es gehe um eine grundlegende Frage des europäischen Pestizidrechts, so die Stiftung.