E-Kassenbon kommt – außer für Landwirte
Schluss mit der Zettelwirtschaft: Der elektronische Kassenbon kommt. Das beschloss das Bundeskabinett am 23. September. Wer ab 2028 einkaufen geht, bekommt seinen Bon nur noch auf Wunsch ausgedruckt. Der Beleg folgt per E-Mail oder als QR-Code. Für Verbraucher soll es laut Finanzministerium jedoch keine Pflicht geben, ihn anzunehmen. Ziel des Kabinetts: weniger Bürokratie und Steuerbetrug. Eine Ausnahme der elektronischen Kassenpflicht bilden land- und forstwirtschaftliche Betriebe. „Für unsere Höfe ist Direktvermarktung ein Wettbewerbsfaktor. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Produkte unbürokratisch direkt an Verbraucher verkaufen können“, so Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Er hatte sich für die geplante Ausnahmeverordnung eingesetzt. „Ich habe den Bürokratieabbau zur Chefsache gemacht.“