EU-Recht in Bewegung
Foto: Pixabay/Dimitri Svetsikas 2021
Der Vorschlag zur Änderung der EU-Bio-Basisverordnung liegt auf dem Tisch: Die EU-Kommission will die Öko-Verordnung (EU 2018/848) vereinfachen. Für die Bio-Branche ein positives Signal– sie fordert aber gleichsam eine rasche Umsetzung, um Lieferengpässe und Lücken in den Regalen der Supermärkte zu verhindern. „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die EU-Bio-Kennzeichnung weiterhin für gleichwertige Importe ermöglichen will, und damit die Funktionsfähigkeit des europäischen Bio-Marktes nach dem sogenannten Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet bleibt“, kommentiert die BÖLW-Vorsitzende Tina Andres. Genauso wichtig sei es, dass die Kommission die heimische Bio-Geflügelhaltung vor unsinnigen Veränderungen bewahren und neue bürokratische Lasten bei Reinigungsmitteln in der Bio-Verarbeitung streichen wolle. Ebenfalls geplant: die Regeln für die Gruppenzertifizierung im globalen Süden zu erleichtern. „Rat und Parlament fordern wir auf, den technischen Vorschlägen der EU-Kommission jetzt im Schnellverfahren zuzustimmen. Denn ohne schnelle Beschlüsse würde die derzeitige Frist für Bio-Handelsabkommen Ende 2026 ablaufen“, so Andres weiter. Die von der EU-Kommission am 17. Dezember vorgestellte Roadmap für ein praxisfreundlicheres Bio-Recht kam beim BÖLW schon einmal gut an.
Aus Sicht des BNN enthält der Kommissions-Vorschlag gerade für Verarbeitung und Handel wichtige Korrekturen – aber die Entlastung des Bio-Einzelhandels greife zu kurz. Kritisch bewertet der BNN die vorgesehene Ausnahme von der Kontrollpflicht für kleine Läden bei einer Schwelle von 10.000 Kilogramm loser Ware pro Jahr. Diese Grenze sei so niedrig angesetzt, dass sie in der Praxis kaum Wirkung entfalten werde. „Der inhabergeführte Bio-Fachhandel steht massiv unter wirtschaftlichem Druck“, argumentiert BNN-Geschäftsführerin Kathrin Jäckel. „Wenn Vielfalt, regionale Strukturen und resiliente Lieferketten politisch gewollt sind, braucht es hier deutlich weitergehende Entlastungen.“ Der BNN spricht sich unter anderem für realistische Bagatellgrenzen und nationale Kontrollkostenzuschüsse aus.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am
17.12.2025