Fresenius-Urteil: Zweifel bleiben

Foto: Pixabay / Manfred Richter 2019
Das Fresenius-Label darf künftig nicht mehr Schein-Bio-Siegel genannt werden. Das untersagte jetzt das Landgericht Hamburg der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser. Nicht zulässig ist zudem zu sagen, dass SGS Institut Fresenius die Zertifizierung und ihren Umfang den Anforderungen seiner Kunden individuell anpasse und damit mögliche Verstöße und sich daraus ergebene Konsequenzen, wie eine Aberkennung des Labels, praktisch ausgeschlossen würden. Eine Einschränkung machte das Landgericht jedoch: Es bleibt weiterhin erlaubt, auf die Defizite des Konzern-Mineralwassers hinzuweisen. Diese stünden – so der Vorwurf der Qualitätsgemeinschaft – in klarem Widerspruch zu den Anforderungen der BGH-Entscheidung „Biomineralwasser“ aus dem Jahr 2012 und zu Verbrauchererwartungen.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 10.07.2019
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