Klarheit für Bio-Tierhaltung

Foto: BÖLW 2020
Mit zwei neuen Regelungen ergänzt die EU-Kommission nun die Öko-Verordnung. „Für den Bereich der Tierhaltung haben wir jetzt Klarheit“, kommentierte BÖLW-Geschäftsführer Peter Röhrig die Neuerungen. Vor allem für die Geflügelhalter ändert sich einiges. Neu ist, dass für Geflügel erstmals eine Art Veranda als überdachter Teil des Auslaufs eingeführt wird. Außerdem macht die EU-Öko-Verordnung konkrete Vorgaben für Junghennen, Bruderhähne und Elterntiere. So gelten für Bruderhähne nun Mindestflächen von einem Quadratmeter für den Auslauf. Ebenfalls neu ist die Verordnung 2020/427.Sie enthält erweiterte Vorgaben für Sprossen, Fütterung von Bienen und Jungtieren in Aquakulturen. Ab 2035 müssen alle Tiere aus Öko-Aufzucht stammen. Mit Datenbanken soll die Verfügbarkeit transparent gemacht werden, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen .Die neue EU-Öko-Verordnung tritt am 1.1.2021 in Kraft. Übergangsfristen für die Ställe dauern bis zu acht Jahren. Zahlreiche andere Regeln ändern sich nicht: Die Bio-Tierhaltung bleibt flächengebunden, setzt auf Platz im Stall, Auslauf und Bio-Futter.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 07.04.2020
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