Kommt die Stechuhr für alle?

Foto: BIOwelt / Heike van Braak 2019

Schutz oder Kontrolle: Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig zu erfassen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof und stärkt so die Rechte der Beschäftigten. Mit diesem Urteil ist die Einhaltung von Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten ein Grundrecht in der Europäischen Union. Die Arbeitszeiterfassung soll ein Mittel sein, es zu wahren. Der Gerichtshof stellte fest, dass ohne die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit weder die Zahl der Überstunden noch die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit verlässlich ermittelt werden könne. Wie sich das Urteil auf den Arbeitsalltag hierzulande auswirkt, bleibt abzuwarten. Gewerkschaften reagierten jedenfalls erfreut.

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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 14.05.2019
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