Lieferkettengesetz light kommt 2023

Foto: Pixabay/Jusch 2021
Nach zwei Jahren Streit und erbitterten Diskussionen hat der Bundestag am 11. Juni das neue Lieferkettengesetz verabschiedet. Der Beschluss kommt buchstäblich in letzter Sekunde vorm Ende der Legislaturperiode und wurde in den letzten Wochen stark abgeschwächt. Was bleibt: Das Gesetz greift erst ab 2023 und nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Diese Schwelle wird 2024 auf 1.000 Beschäftigte gesenkt. „Umweltauswirkungen wie Biodiversitätsverlust, großflächige Entwaldung oder Klimawandel werden im neuen Gesetz ausgeklammert", kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Dies bemängelt auch der BUND, der dem verabschiedeten Gesetz vorwirft, die beiden großen Umweltkrisen unserer Zeit zu ignorieren. Noch mehr Schelte gibt es auch von Oxfam: „Dieses Gesetz ist eine Minimallösung, ein Lieferkettengesetz light. Bis zuletzt hat die Wirtschaftslobby Hand in Hand mit Minister Altmaier beim Verwässern ganze Arbeit geleistet. Daher hat das Gesetz große Lücken", kommentiert  Franziska Humbert, Oxfam-Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte. Unternehmen müssten sich laut dem Gesetz zunächst nur um ihre unmittelbaren Zulieferer kümmern. Die kämen in der Lebensmittellieferkette aber zumeist aus Deutschland und nicht von dort, wo zum Beispiel Kinderarbeit an der Tagesordnung sei. Anders bewertet dies die Ernährungsindustrie. Das Gesetz enthalte in der geänderten Fassung wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf Klarheit, Anwendbarkeit und Geltungsbereich, so die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).  
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 11.06.2021
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