Studie zu Borchert-Vorschlägen setzt auf Soli fürs Tierwohl

Foto: BMEL 2020
Der Umbau der Nutztierhaltung ist finanzierbar. Das belegt eine Machbarkeitsstudie – ein Jahr nach den Empfehlungen der Borchert-Kommission. Die 275 Seiten umfassende Studie untersuchte die Vereinbarkeit der Vorschläge mit nationalem und europäischem Recht und bewertete sie. Mögliche Varianten: eine Verbrauchssteuer auf tierische Produkte, die sich an der Menge orientiert, die Anhebung des ermäßigten Steuersatzes von sieben auf 19 Prozent und eine Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer – also eine Art Soli fürs Tierwohl. Aus Sicht der Gutachter wäre dieser Soli am einfachsten umzusetzen und mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar. „Tierwohl gibt es nicht zum Nulltarif. Es ist ein milliardenschweres Projekt“, so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Sie stellte die Studienergebnisse gemeinsam mit Jochen Borchert, dem Vorsitzenden der Kommission, und den Erstellern der Studie vor. „Wir haben wichtige Meilensteine in dieser Legislaturperiode erreicht“, betonte Klöckner. Aber das reiche nicht, das System der Nutztierhaltung müsse umgebaut werden – und dabei gehe es um die gesamte Lebensspanne eines Tieres. „Sonst exportieren wir Tierwohlfragen ins Ausland und importieren alte Probleme“, so die Ministerin weiter. Ziel seien auch bessere Bedingungen für Landwirte mit mehr Planungssicherheit.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 02.03.2021
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