Tierhaltung: Frist verlängert
Foto: Pixabay/Pexels 2025
Doch nicht August: Das Bundeskabinett verschiebt die Pflicht zur Tierhaltungskennzeichnung. Neuer Stichtag: 1. März 2026. Bis dahin will die Koalition das Gesetz reformieren. „Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit“, argumentiert Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Auch den Lebensmittelunternehmern werde mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Kritik gibt es dafür von der Bio-Branche: „Es ist unverständlich, warum die neue Bundesregierung das Ziel einer klaren Kennzeichnung der Art der Tierhaltung auf die lange Bank schiebt und Tierhalter damit weiter im Ungewissen lässt, wie und ob sie ihre Ställe umbauen müssen und wie sie dies finanzieren können“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand. „Der nötige Umbau unserer Landwirtschaft gerät dadurch weiter ins Hintertreffen – und dies vor dem Hintergrund sich verschärfender globaler Umweltkrisen, die längst auch Deutschland erreicht haben.“ Bio zeige, dass klare Vorgaben für die Tierhalter und eine klare Kennzeichnung für Verbraucher nicht nur für Tierwohl sorge, sondern auch für Planungssicherheit und hohe gesellschaftliche Akzeptanz. „Diese Klarheit empfehlen sowohl die Borchert-Kommission als auch die Zukunftskommission Landwirtschaft, damit die Tierhaltung in Deutschland eine Perspektive hat“, so Röhrig.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am
28.05.2025