UTP-Verstöße: Online melden

Foto: Pixabay/Tama66 2021
Unfaire und unlautere Handelspraktiken: Seit Juni 2021 sind sie verboten. Wer als Lieferant davon betroffen ist oder von Verstößen zwischen großen gewerblichen und behördlichen Käufern von Agrar-, Fischerei- sowie Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten weiß, kann das jetzt melden. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nimmt diese Vorfälle über ein Online-Beschwerdeformular, per E-Mail oder telefonisch auf. Dabei müssen Betroffene nicht befürchten, dadurch ihre Lieferbeziehung zu gefährden. Denn die BLE schützt die Identität der Betroffenen vor Offenlegung. Sie müssen dazu erklären, welche Informationen vertraulich behandelt werden sollen. In Fällen, in denen die BLE die Untersuchung der Beschwerde nicht abschließen könnte, ohne vertrauliche Infos offenzulegen, kann der Beschwerdeführer entscheiden, ob er dem zustimmt und das Verfahren fortgeführt werden kann oder ob es eingestellt wird.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 29.09.2021
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