Weg frei für verkaufsoffene Sonntage?

Ein neues Urteil macht jetzt den Weg frei für eine liberalere Regelung der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschied, dass Geschäfte im unmittelbaren Umfeld von Veranstaltungen, die einen „beträchtlichen Besucherstrom“ anziehen würden, auch ohne Prognose der Besucherzahl zulässig sei. Das meldete jetzt die Deutsche Presseagentur. Im konkreten Fall wurde die Ladenöffnung in Mönchengladbach Ende April auf der sogenannten Blaulichtmeile – Behörden und Organisieren zeigen dabei ihre Arbeit für den Katastrophenschutz – im Umfeld der Haupteinkaufsstraße für rechtens erklärt. Die Gewerkschaft Verdi hatte sich vor Gericht gegen die Ladenöffnung gewehrt. Das OVG weicht mit seiner Entscheidung von einer Anforderung des Bundesverwaltungsgerichtes ab, das eine Prognose der Besucherzahlen verlangt. Deshalb sei die Revision zugelassen worden, so das OVG. Es war die erste OVG-Entscheidung im Hauptsache-Verfahren zum neuen NRW-Ladenöffnungsgesetz und gilt als grundsätzlich bedeutend.
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Autor
Heike van Braak
Veröffentlicht am 22.07.2019
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