Widerrufsbutton wird für Online-Verträge Pflicht

Foto: Basak / adobe.stock.com 2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen, wenn Verträge über ihre Website oder App abgeschlossen werden können. Damit sollen Verbraucher Online-Verträge künftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie diese abschließen. Die neue Pflicht betrifft alle Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, darunter Bestellungen in Webshops, Buchungen oder Vertragsabschlüsse über Online-Formulare. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt wird. Der Widerruf muss über eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion möglich sein. Die Regelung gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz und erfasst auch Händler auf Online-Marktplätzen. Unternehmen, die den Widerrufsbutton nicht fristgerecht umsetzen, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zudem kann sich für Verbraucher die Widerrufsfrist erheblich verlängern.

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Autor
Henning Tau
Veröffentlicht am 18.06.2026
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