Gutachten: NGT-Verordnung rechtswidrig
Die im Trilog geeinte EU-Verordnung über Neue Genomische Techniken (NGT) bricht gleich zweimal geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des BÖLW. Die NGT-Verordnung will bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus dem Gentechnikrecht ausnehmen und damit etwa von der Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung befreien. Dieser Verzicht auf jegliche Risikoprüfung verletze laut GGSC das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterlaufe die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention. Diese verlangt eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen (GVO). Dabei unterstellt der Gesetzestext aus Sicht des BÖLW, dass bestimmte, vom Gesetzgeber definierte DNA-Veränderungen an NGT-Pflanzen diese gleichwertig machten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen, und nimmt diese mit dieser willkürlichen Festlegung vom Gentechnikrecht aus. Dies soll laut Verordnung sogar dann nicht rückgängig gemacht werden dürfen, wenn nach einer Freisetzung tatsächlich schädliche Folgen festgestellt werden. Die Gutachter monieren weiter, dass NGT-Erzeugnisse künftig nur schwer als solche erkennbar sein würden, da die neue Verordnung nur die Kennzeichnung von Saatgut verlange. Daraus gewonnene Erzeugnisse müssten dagegen nicht gekennzeichnet werden. Und zwar ganz egal, so die Gutachter auf Nachfrage, ob es um Baby-Nahrung, Kekse oder Tiefkühlkost gehe. Stimme das EU-Parlament dieser aus Sicht der Juristen rechtswidrigen Verordnung zu, könne ein Mitgliedstaat die Gültigkeit der Verordnung unmittelbar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen. Wenn das Parlament die NGT-Verordnung annehme, sei auf eine zeitnahe EuGH-Prüfung im Sinne des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt zu hoffen. „Selten hat auf den EU-Abgeordneten eine derartig hohe Verantwortung gelastet. Geben die Volksvertreter dem Druck der Chemielobby nach und stimmen der NGT-Verordnung zu, setzen sie die Bevölkerung Europas unabsehbaren Risiken aus“, kommentiert die BÖLW-Vorsitzende Tina Andres. „Absehbar dagegen ist, dass Europa den Wettlauf um Patente auf Saatgut verlieren wird, dem die Verordnung Tür und Tor öffnet. Längst beherrschen Konzerne in den USA und China den Patente-Markt.” Wenn sich die hiesige Lebensmittelwirtschaft vom bewährten Sortenschutz verabschiede und auf eine auf Patenten basierende Züchtung und Erzeugung setze, würden ihr vergleichbare Abhängigkeiten drohen wie im fossilen Sektor.


