BÖLW kommentiert Öko-Verordnung und Zukunftskommission
Die Rufe nach einer Verschiebung waren laut, jetzt hat die EU-Kommission selbst vorgeschlagen, dass die neue EU-Verordnung erst im Januar 2022 in Kraft treten soll – also genau ein Jahr später als geplant. Damit entspricht sie dem Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, aber auch von Drittländern und Öko-Verbänden. „Europas Bio-Bewegung begrüßt es sehr, dass die EU-Kommission die Anwendung des Bio-Rechts um ein Jahr verschieben will. Nur mit diesem Zeitpuffer können die noch fehlenden Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen in der EU und weltweit gut und gründlich ausgearbeitet werden”, kommentierte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).
Zu Löwenstein gehört auch der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZuKo) an, die am 7. September ihre Arbeit aufgenommen hat. Nach der ersten Zusammenkunft sagt er: „Man könnte die Mammutaufgabe der Zukunftskommission Landwirtschaft in zwei Worten zusammenfassen: Ernährungswende jetzt. Denn für nichts Anderes als eine enkeltaugliche Land- und Ernährungswirtschaft und gesundes Essen muss das Gremium das Fundament legen.” Dazu brauche es ein gemeinsames Ziel, eine ambitionierte Roadmap, wirksame Maßnahmen, Budget und vor allem Verzahnung mit allen entscheidenden Gesetzen und Politiken von EU-Agrarpolitik bis Züchtungsforschung.