Leitfaden erklärt neue Aroma-Regeln
Mit der EU-Öko-Verordnung ändern sich 2022 auch die Regeln für Aromen in Bio-Lebensmitteln. Was genau das für Hersteller bedeutet, erklärt ein neuer Leitfaden. Auf 22 Seiten erläutern das Büro für Lebensmittelkunde und Qualität sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland (FIBL), was ab kommendem Jahr gilt. Sie geben Beispiele, rechnen Zutatenlisten vor und erläutern, wie die Kennzeichnung stimmt. Außerdem erklärt der Leitfaden, wie Aromahersteller garantieren können, dass ihre Produkte keine genveränderten Organismen enthalten und liefert eine Checkliste zur Prüfung. Der komplette Leitfaden zum Einsatz von konventionellen Aromen in Bio-Lebensmitteln nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 steht online kostenlos zur Verfügung unter orgprints.org. Der neue Leitfaden ist Teil des BÖLN-Projekts „Entwicklung eines Konzeptes zur Evaluierung von Aromen für den Einsatz in Bio-Lebensmitteln (EvA)“.


