Nach Urteil jetzt neues Klimaschutzgesetz verabschiedet
Das Bundeskabinett hat sich am 12. Mai auf ein schärferes Klimaschutzgesetz geeinigt. Jetzt liegt die Latte deutlich höher: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Das novellierte Gesetz sieht die Umsetzung in zwei Stufen vor: Zunächst sollen bis 2030 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent und bis 2040 bereits um 88 Prozent reduziert werden. Bislang strebte die Bundesregierung die Treibhausgasneutralität bis 2050 an. Sie kündigte jetzt an, in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel vorzunehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts hervor.
„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert”, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Ich spreche dabei nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es geht mir um die Entschärfung der Klimakrise.” Doch reicht das novellierte Gesetz dafür aus? Es gehe in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, mahnen Kritiker. „Die Wirtschaft droht die Jahrhundertchance zu verschlafen. Viele Unternehmen rufen nach Ausnahmen und Rabatten auf CO2-Preise. Dabei sind sie keine Opfer”, kommentierte unter anderem GLS-Vorstandssprecher Thomas Jorberg. Der BUND sprach von Trippelschritten: „Es braucht daher noch größere Anstrengungen und sofort konkrete Maßnahmen, wie wir unseren Enkeln eine lebenswerte Welt hinterlassen“, forderte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.
Anstoß für die Novelierung des Klimaschutzgesetzes war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Die Karlsruher Richter kippten Ende April das ursprüngliche Klimaschutzgesetz. Es greife zu kurz, weil ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlen, so das Bundesverfassungsgericht. Mit seinem Urteil formulierte es einen unmissverständlichen Auftrag: einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen.