EU-Verbot für Plastikgeschirr
Teller, Gabeln, Messer und Strohhalme: Plastikartikel sind ab dem 3. Juli verboten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus 2019 um, lediglich Restbestände können noch aufgebraucht werden. Auch To-Go-Behälter sowie Getränkebecher aus Styropor dürfen nicht mehr neu auf den Markt kommen. Für Händler heißt das: Sie sind verpflichtet, nun auf wiederverwendbare Alternativen aus Glas oder Metall zurückzugreifen. Nicht mehr zulässig sind zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das gilt auch für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zum Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.


