BLE untersagt Edeka lange Zahlungsziele
Milchprodukte erst nach mehr als 49 Tagen bezahlen? Unlauter, findet die BLE. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung untersagte der Edeka-Zentrale, mit einer Molkerei solche überlangen Zahlungsziele zu vereinbaren. Nach Auffassung der BLE bediene sich Edeka unlauteren Handelspraktiken, wenn sie frische Milch- und Sahneprodukte so spät bezahle. Hier greift aus Sicht der BLE das Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (AgrarOLkG). Es soll Erzeuger und Hersteller vor unlauteren Handelspraktiken schützen und sieht vor, dass verderbliche Erzeugnisse innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden müssen.
Ob Edeka diese Zahlungsfrist auch im Verhältnis zu der betroffenen Molkerei beachten musste, hing laut BLE davon ab, ob ihr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr als 20 Prozent des Edeka-Umsatzes betrug. Die Handelskette vertrat die Auffassung, dass sie und die selbstständigen Edekaner keine miteinander verbundenen Unternehmen seien und die Außenumsätze der Kaufleute ihr nicht zuzurechnen seien. Die BLE kam zu einem anderen Ergebnis: Sie stellt fest, dass sämtliche Unternehmen des Edeka-Verbunds aufgrund ihrer Verflechtungen, ihrer einheitlichen unternehmensstrategischen Leitung, ihres überwiegend zentralen Einkaufs, ihrer einheitlichen Markenstrategie sowie Außendarstellung, ihres arbeitsteiligen Handelns innerhalb des dreistufigen Aufbaus sowie der Vergemeinschaftung von Kosten eine wirtschaftliche Einheit bilden. Somit greift das AgrarOLkG. Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. Edeka kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.


