Aurelia Stiftung: Glyphosat-Klage 2.0
Die Aurelia Stiftung geht erneut juristisch gegen die Zulassung von Glyphosat für weitere zehn Jahre vor. Sie beantragt bei der EU-Kommission die Aufhebung der Genehmigung und klagt anschließend beim EU-Gericht in Luxemburg gegen die Wiederzulassung. „Die EU-Kommission verschärft mit ihrer Glyphosat-Entscheidung das Artensterben und gefährdet dadurch mittelfristig auch die Ernährungssicherheit in der EU“, betont Matthias Wolfschmidt, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung. Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die EU-Kommission dieses Problem im Genehmigungsverfahren erkannt hätten – so die Stiftung –, enthalte die neue Genehmigung keine Auflagen, die dem maßlosen Einsatz des Pestizids entgegenwirken. Wissenschaftlich fundierte EU-Leitlinien zur Prüfung von Risiken für Biodiversität sowie für Wild- und Honigbienen würden noch immer fehlen. Zahlreiche weitere Umwelt- und Gesundheitsrisiken seien nicht ausreichend geprüft. „Die Mitgliedstaaten sind klar überfordert mit der Aufgabe, unter diesen Umständen den Einsatz von Glyphosat umweltverträglich zu steuern“, so die Stiftung. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Aurelia Stiftung gegen die Entscheidung der EU-Kommission auf einjährige Zulassungsverlängerung von Glyphosat beim EU-Gericht Klage eingereicht. Dieses Verfahren ist unabhängig von der neuen Klage und wird aufrechterhalten.


