BEL und Umweltinstitut klagen gegen Ackergift
Klage gegen Unkrautvernichter: Juristisch gehen das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) und das Umweltinstitut München gegen die verlängerte Genehmigung von Pendimethalin vor. Der umstrittene Wirkstoff erhielt im September 2024 eine sogenannte technische Verlängerung für weitere zwei Jahre, weil seine offizielle EU-Genehmigung ausgelaufen war. Die Vereine kritisieren diese Entscheidung, denn der Wirkstoff verbreitet sich unkontrolliert in der Umwelt und steht wegen seiner Gefährlichkeit bereits auf der Liste der Stoffe, die die EU durch weniger giftige Alternativen ersetzen soll.
Pendimethalin ist, ähnlich wie der bekannte Unkrautvernichter Glyphosat, ein Herbizid. Es wird in der konventionellen Landwirtschaft zur Bekämpfung unerwünschter Beikräuter eingesetzt. Mit einem Absatz von rund 665 Tonnen im Jahr 2023 pro Jahr zählt Pendimethalin zu den meistverkauften Pestiziden in Deutschland. In der EU ist es als vermutlich schädlich für das ungeborene Kind während der Schwangerschaft und als sehr giftig für Wasserorganismen eingestuft. In den USA ist das Herbizid zudem als möglicherweise krebserregend für den Menschen anerkannt. BEL und Umweltinstitut verweisen auf eine Vielzahl von Studien, die auf ernsthafte Gefahren für Umwelt und Gesundheit hinweisen und bemängeln die bisherige Risikobewertung und Einstufung des Stoffes. „Dass ein so schädliches Ackergift ohne aktuelle Risikobewertung weiterhin angewendet werden darf, ist ein Missstand und zeigt nur einen von vielen Mängeln im Zulassungsprozess von Pestizidwirkstoffen in der EU. Diese Praxis wollen wir durch ein Präzedenzurteil beenden”, so Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut.


