Biokreis prescht bei In-Ovo vor
Brüder dürfen leben – dieser Slogan auf der Biokreis Homepage passt so nicht mehr: Der Verband beschloss auf seiner Mitgliederversammlung, dass nun das umstrittene In-Ovo-Verfahren zur Geschlechterbestimmung erlaubt ist. Bislang lehnen alle anderen großen Bio-Verbände die Methode ab und setzen auf die Bruderhahn-Aufzucht oder die Haltung von Zweinutzungshühnern. Ausnahmen bilden Biopark und Ecoland. Mit gutem Grund: Experten diskutieren nach wie vor darüber, ob nach dem siebten Tag das Schmerzempfinden des Embryos einsetzt. „Die Voraussetzungen dafür sind streng und nochmals deutlich restriktiver als die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung“, so Biokreis über die Möglichkeit seiner Mitglieder, die Bebrütung männlicher Hühnereier maximal bis zum neunten Tag abzubrechen. Dann sei erstmals zu erkennen, ob nun Hahn oder Henne im Eis stecke. Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung heißt es hingegen: „Bereits nach dreitägiger Bebrütung entwickeln sich kleine Blutgefäße, die sich für eine Geschlechtsdiagnose nutzen lassen.“ Die Entscheidung für das In-Ovo-Verfahren sei – so Biokreis in einer Pressemitteilung – mit breiter Mehrheit von den Mitgliedern beschlossen worden. Allerdings wurden sie in der Einladung zur Versammlung Mitte März in Neumarkt, veröffentlicht in der Verbandszeitung, nicht über die Anträge aus den eigenen Reihen informiert. Auf der Tagesordnung tauchten sie nicht auf. Offen bleibt zudem die Frage, wie, es nun um den Rohwarenaustausch im Rahmen von Branchenvereinbarung und Bio-Allianz bestellt ist. Mehr in BIOwelt 4/2026.


