Diensträder jetzt steuerfrei
Arbeitnehmer zahlen ab sofort keine Steuern mehr für ein neues Dienstfahrrad – auch E-Bikes werden begünstigt, selbst wenn sie schneller als 25 Stundenkilometer fahren. Bekommt ein Arbeitnehmer also von seinem Chef ein Rad, dann ist das nun steuer- und abgabenfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob er es privat oder dienstlich nutzt. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass er 30 Cent pro Kilometer und einfach Strecke täglich von der Steuer absetzen kann. Das meldete jetzt das Handelsblatt und bezieht sich dabei auf Informationen des Lohnsteuerhilfevereins. Die Neuregelung gilt für Fahrräder, die ab dem 1. Januar 2019 angeschafft werden und endet voraussichtlich am 31. Dezember 2021. Voraussetzung ist ebenfalls, dass der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum Gehalt bekommt. Wird das Fahrrad als Gehaltsumwandlung angerechnet, muss es weiterhin wie ein Dienstwagen versteuert werden. Allerdings bei neueren Rädern nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.