EEG-Forderung: Kleiner Aufschlag, große Wirkung
Für den Schutz der Biodiversität: Mehrkosten der Landwirte für Ökosystemleistungen sollen vergütet werden – analog zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Wie ein solches Umlagesystem aussehen könnte, stellte auf der Grünen Woche ein Forschungsteam aus Öko-Institut, FiBL und Bioland vor. So sollen Kosten für Fördermaßnahmen auf Produkteinheiten von Getreide, Milch, Fleisch, Ölfrüchten, Zuckerrüben und Kartoffeln heruntergebrochen werden. Molkereien, Schlachthöfe oder Mühlen sollen nach diesem Vorschlag als sogenannte Aufnehmende Hand die entsprechende Umlage entrichten. Wie genau der Wert für die Biodiversitätsmaßnahmen ermittelt und wie er rechtssicher auf die Erstabnehmer der landwirtschaftlichen Rohwaren verteilt werden kann, untersuchen die Projektpartner noch bis Mitte 2024.
Erste Betrachtungen am Beispiel mehrjähriger Blühstreifen zeigen, dass eine solche Biodiversitäts-Umlage bei Endkunden nur zu einem kleinen Aufschlag auf die verkauften Lebensmittel führt. In der Summe – so das Forschungsteam – könne der Preisaufschlag jedoch große Finanzströme in Richtung einer nachhaltigen Landwirtschaft mobilisieren. So erhielten landwirtschaftliche Betriebe im Jahr 2020 aus dem Verkauf von einem Kilo Mischbrot rund 22 Cent – das macht knapp zehn Prozent des Preises aus, den Verbraucher an der Theke zur selben Zeit zahlten. Würden auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Maßnahmen zum Biodiversitätsschutz durchgeführt und die so entstehenden Kosten über eine Umlage erhoben, kämen etwa ein bis zwei Cent Zusatzkosten auf Verbraucher zu.