Energiesparpaket: Licht aus, Temperatur runter
Damit das Gas nicht ausgeht, rufen Wirtschaft und Verbände zum Sparen auf. Die Bundesregierung will Nägeln mit Köpfen machen: Das neue Energiesparpaket betrifft auch den Einzelhandel. Es greift bis zum 28. Februar 2023, als Blaupause dient Spanien. Für den gesamten Einzelhandel gilt ab Oktober: Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystem in Geschäftsräumen ist nicht gestattet. Zudem dürfen beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht angeschaltet bleiben. Auch die Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz legt eine sogenannte Technische Regel für Arbeitsstätten fest. Demnach liegen die Mindestwerte der Lufttemperatur, je nach Schwere der Arbeit, zwischen zwölf und 20 Grad. Wer schwere körperliche Arbeit verrichtet, muss sich folglich mit zwölf Grad begnügen. Für weniger schwere Arbeiten gelten Werte von 17 bis 20 Grad. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 Grad herrschen. Zudem werden in privat und gewerblich genutzten Gebäuden Klauseln in Mietverträgen vorübergehend ausgesetzt, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen. Mieter bekommen als mehr Spielraum, um Energie einzusparen.
Neun Unternehmensverbände – wie der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) und die Deutsche Initiative Energieeffizienz (DENEFF) – unterstützen aktiv die aktuelle Kampagne Energiewechsel der Bundesregierung. „Suffizienz klingt nicht unbedingt sexy, ist aber das Gebot der Stunde“, argumentiert BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter. Die Einsparpotenziale im energetischen Bereich seien in vielen Unternehmen noch immens hoch. Die Verbände riefen zu Energiesparmaßnahmen auf und bieten eine Energiespar-Sprechstunde für Betriebe an.