Gentechnikplan: Ohrfeige für Verbraucherschutz
Die EU-Kommission plant eine Lockerung der Gentechnikgesetze. Sie legte Mitte Juni einen Entwurf vor, nach dem gentechnisch veränderte Lebensmittel künftig ohne Kennzeichnung vermarktet werden. Kritik hagelt es dafür von allen Seiten. Damit entmündige die Kommission den Verbraucher – so der BÖLW. „Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit und treibt Bauern durch Patente in die Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen“, kommentiert die BÖLW-Vorsitzende Tina Andres. Der Großteil aller künftig mit Gentechnik manipulierten Pflanzen soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission weder auf Risiken geprüft noch am Endprodukt gekennzeichnet werden. Einzig auf der Saatgut-Ebene soll es eine Deklaration geben. „Die Entscheidungskriterien, nach denen künftig zwischen den zwei verschiedenen Kategorien von Gentechnikpflanzen unterschieden werden soll, sind völlig willkürlich gewählt“, so Andres weiter. Damit würde sich die EU-Kommission von der seit Jahrzehnten etablierten wissenschaftsbasierten Zulassung verabschieden. Gentechnik widerspreche den Grundprinzipien von Bio. Zwar erkennt die EU-Kommission dies an. Allerdings fehlen aus Sicht des BÖLW entsprechende Vorschläge, mit denen dieser Ausschluss praktisch umgesetzt werden kann. Zudem soll es auch keine EU-weit gültigen Vorgaben für den Schutz gegen Gentechnik-Kontaminationen, sogenannte Koexistenzregeln, geben, sondern diese Verantwortung wird auf die EU-Mitgliedstaaten abgeschoben. Der BNN befürchtet einen deutlich höheren Aufwand in der Sicherung der Qualität von Bio-Lebensmitteln. Zudem erhöhe sich dadurch die Gefahr der Kontamination von Bio-Produkten mit neuer Gentechnik aus der konventionellen Landwirtschaft.


