BMEL: Eilverordnung für Glyphosat
Kein Verbot, nur eine Einschränkung: Für ein halbes Jahr greift eine Eilverordnung für den Einsatz von Glyphosat. Sie brachte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf den Weg und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft. Die Eilverordnung soll für einstweiligen Rechtsschutz sorgen. Sie regelt übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. „Ich halte die Entscheidung der EU-Kommission für falsch, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen und sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt”, kommentiert Landwirtschaftsminister Cem Özdemir die Eilverordnung. „Wir schreiben die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fort, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt überarbeiten wir die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags.“ Strenge Anwendungsbeschränkungen erwarten Verbände wie der BUND von Özdemir. Dazu Geschäftsführerin Antje von Broock: „Die Aufhebung des nationalen Verbots von Glyphosat ist ein Rückschritt für den Schutz von Mensch und Natur. Es ist daher wichtig, dass der Agrarminister zukünftig strenge Auflagen für die Anwendung von Glyphosat erlassen will. Nur so sind negative Effekte auf Ökosysteme zu verringern.”