Kabinett entschärft Klimaschutzgesetz
Päckchen fürs Klima: Ein deutlich abgeschwächtes Klimaschutzgesetz brachte das Bundeskabinett am 21. Juni auf den Weg. Trotz Hitze, Trockenheit und Waldbränden lockert die Koalition das seit dreieinhalb Jahren geltende Gesetz. Die Einhaltung der Klimaziele soll nun nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Industrie oder Landwirtschaft kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Zielverfehlungen in einem Sektor können folglich ausgeglichen werden. Ebenso entfällt die Pflicht für betroffene Ministerien, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz vorzulegen, wenn sie ihre Ziele nicht erreichen. Mit der Gesetzesänderung verknüpft sind zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsminderung. Experten halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass mit ihnen die Emissionsziele für 2030 erfüllt werden. „Die Ampel-Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, mehr Klimaschutz umzusetzen. Trotzdem wurden die Klimaziele gerissen und keine ausreichenden Maßnahmen auf den Weg gebracht“, kritisiert BNW-Geschäftsführerin Dr. Katharina Reuter. „Die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes, allen voran die Abschaffung der Sektorenziele, ist ein weiterer Rückschlag in der Klimapolitik.“ Harsche Kritik kommt auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er wertet die Reform als Geschenk an klimaschutzunwillige Minister und fordert die Ampel auf, die Klimalücke zu schließen.


