Kompromiss für nationale GAP-Umsetzung
Nach monatelangem Streit gibt es endlich einen Kompromiss zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP). Er bestimmt, wie die jährlich rund sechs Milliarden Euro Agrargelder bis 2027 verwendet werden. Im Kern verständigten sich Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und Bundesumweltministerium (BUM) auf die vor zwei Wochen getroffenen Vereinbarungen der Agrarministerkonferenz der Länder. Unterm Strich heißt das: Bereits ab 2022 steigt der Umschichtungssatz von sechs auf acht Prozent von der ersten in die zweite Säule. Ab 2023 soll dann bei der Umschichtung eine Steigerung auf bis zu 15 Prozent im Zieljahr 2026 erfolgen. Zudem fließen von den Direktzahlungen ab 2023 rund 25 Prozent der Mittel in die neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes).
„Wir müssen es schaffen, Landwirtschaft und Gesellschaft miteinander zu versöhnen“, so Agraministerin Julia Klöckner in einer Pressekonferenz und sprach von einer Weichenstellung. Der Bio-Spitzenverband BÖLW begrüßte den Kompromiss als einen Schritt in die richtige Richtung, warnte aber vor dem Risiko, dass er weit weniger umweltwirksam sein könne als notwendig. „Der Bundestag ist hier gefordert, die positiven Potenziale des GAP-Gesetzentwurfes für die Umwelt zu heben, damit Bauern umweltfreundlicher wirtschaften können“ so der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein. Damit die GAP wirklich Arten, Klima, Gewässer und Böden schützt, dürften – anders als jetzt geplant – nur solche Praktiken als EcoSchemes anerkannt werden, die auch positive Effekte auf die Umwelt haben. Harsche Kritik gab es indes wie erwartet vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbands. Joachim Rukwied befürchtet einen Strukturbruch in der bäuerlichen Landwirtschaft und forderte, dass eine Aushöhlung der Agrarumweltprogramme der zweiten Säule durch parallele Eco-Schemes unterbleiben müsse.