Küken-Schreddern geht weiter
Das massenhafte Schreddern männlicher Küken bleibt erlaubt. Dies entschied am 13. Juni das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Übergangregelung gilt bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechterbestimmung im Ei. Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig. Das meldete jetzt der Fokus. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten bereits 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei betroffene Betriebe klagten dagegen. Pro Jahr werden bundesweit laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet.