Kükentöten ab 2022 verboten
Das Gesetz zum Kükentöten ist beschlossen. Ab 2022 wird es in Deutschland verboten sein, Küken zu töten. „Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen“, sagt Agrarministerin Julia Klöckner. Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2015 versucht, das Kükentöten per Gesetz zu verbieten. Den Erlass kippte 2019 jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Begründung: Ein Verbot sei erst zulässig, wenn die Geschlechterbestimmung im Ei möglich ist. Die Entwicklung des Verfahrens zur In-Ovo-Selektion unterstütze das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) mit mehreren Millionen. Aktuell ist es damit möglich, zwischen dem neunten und 14. Tag das Geschlecht des Embryos festzustellen. Dieser Zeitraum soll in Zukunft verkürzt werden, sodass bereits nach sechs Tagen klar ist, ob ein männliches oder weibliches Küken heranwachsen würde. In einem zweiten Schritt will Klöckner das Gesetzt dann ausweiten: Ab 2024 soll es verboten sein, Embryos nach dem sechsten Bruttag zu töten. Die Bio-Verbände lehnen die In-Ovo-Selektion ab. Sie sprechen sich stattdessen dafür aus, Zweinutzungsrassen zu halten und auch die männlichen Küken aufzuziehen.