Lieferketten: Gesetz kommt
Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen: Ohne Lieferkettengesetz geht es scheinbar nicht. Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen kümmert es wenig, ob ihre weltweiten Zulieferer die Arbeits- und Sozialstandards einhalten. Das belegt jetzt eine Befragung von mehr als 5.500 großen deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Im Dezember 2019 gab es einen ersten Zwischenbericht, wonach nur 18 Prozent der Unternehmen ein funktionierendes Überwachungssystem aufgebaut haben, um zu dokumentieren, unter welchen Umständen die von ihnen importierten Güter hergestellt werden. In der zweiten Befragungsrunde waren es 22 Prozent. Die ernüchternden Ergebnisse des „Monitorings der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) gaben Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller Mitte Juli bekannt. Jetzt soll ein Lieferkettengesetz die Unternehmen zur Kontrolle verpflichten. „Menschenrechte haben universelle Gültigkeit, und da ist Deutschland in der Verantwortung als Staat, als Volkswirtschaft und auch als Gesellschaft”, so Heil. Die deutsche Wirtschaft sei wie keine andere weltweit verflochten und habe sich zu kümmern. CDU, CSU und SPD hatten bereits 2018 beschlossen, dass ein Lieferkettengesetz kommen soll, wenn sich auf freiwilliger Basis nichts ändert. Heil kündigte nun an, im August ein Gesetzentwurf ins Kabinett einzubringen. Anfang 2021 soll das Gesetz trotz der Widerstände von Handel und Industrie stehen.