Unruhe: Neue Importregeln
Die neue EU-Öko-Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Mit dem novellierten Bio-Recht ändert sich zum Jahreswechsel auch die Einfuhrkontrolle von Öko-Waren in die EU. Sie geht vom Zoll auf die Länder über. Viele Bio-Unternehmen, die ihre Öko-Waren aus dem nichteuropäischen Ausland beziehen, sind offenbar beunruhigt. „Denn wenige Tage, bevor die neuen Importregeln gelten, ist unklar, ob diese Umstellung in Deutschland funktionieren wird”, erklärt Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW. „Die Produktion vieler Unternehmen hängt aber substanziell davon ab, dass die Lieferungen zügig abgewickelt werden. Es besteht deshalb das Risiko, dass Bio-Lebensmittel verderben, statt den Weg in den Handel zu finden.“ Röhrig appelliert daher an die Bundesländer, dafür sorgen, dass Bio-Produkte – wie Südfrüchte, Reis oder Kaffee – weiter nach Deutschland geliefert werden können. Zudem müssten die Länder zum 1. Januar dringend sicherstellen, dass genügend qualifiziertes Personal rund um die Uhr für diese Aufgabe zur Verfügung stehe. „Die Waren müssen gründlich kontrolliert werden und zügig bei den Abnehmern ankommen”, so Röhrig weiter. Neben dem Risiko der Lebensmittelverschwendung würden Unternehmen vor Lieferengpässen stehen und hohe wirtschaftliche Verluste befürchten. Er fordert: „Falls die Bundesländer ihrer neuen Aufgabe nicht schnell genug gewachsen sein sollten, müssen sie in den nächsten Tagen für eine Übergangsregelung sorgen.”
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