Neues Ökolandbaugesetz stärkt Bio
Die letzte Hürde ist genommen: Der Bundestag hat am 25. Juni Änderungen im Öko-Landbaugesetz und im Öko-Kennzeichnungsgesetz beschlossen. Sie setzen in Deutschland die neue EU-Ökoverordnung um, die ab dem 1. Januar 2022 greift. „Ein Meilenstein sind die neuen, innovativen Ansätze für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung”, bewertet Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Änderunge als „gutes Signal für die Entwicklung von Bio in Deutschland“. Der nächste wichtige Schritt sei jetzt, die Ausgestaltung der Regeln zügig anzugehen. Auch das vereinfachte Bio-Kontrollsystem begrüßt der BÖLW: „Das zweistufige Kontrollsystem steht jetzt auf klarerer Rechtsgrundlage, mit einer klaren Rahmensetzung zu Zuständigkeiten von staatlichen Kontrollbehörden und privaten Kontrollstellen”, so Röhrig. „Das ist gut für die Sicherung der Glaubwürdigkeit von Bio-Produkten und für Bio-Betriebe, die auch künftig im Rahmen der Kontrolle nach der EU-Öko-Verordnung auch andere freiwillige staatliche oder private Standards kontrollieren lassen können.” Auch neu: Künftig übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die jährliche Auditierung der Kontrollstellen. Das bedeutet, dass deren Zulassung und Überwachung künftig aus einer Hand über die Bundesbehörde erfolgt.


