NGT: Nationale Spielräume nutzen
Die geplante EU-Verordnung zu Neuen Gentechniken (NGT) setzt nationale Schutzregeln für den Anbau von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und ihrer Erzeugnisse nicht außer Kraft. Das belegt ein neues Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC, in Auftrag gegeben vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). „Die NGT-Verordnung verweist auf die Regelung der EU-Öko-Basisverordnung, wonach nationale Koexistenzregelungen für die biologische Produktion ausdrücklich zulässig sind“, heißt es im Gutachten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium mache es sich zu einfach, kommentiert die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Das Gutachten stelle eines klar: „Die Bundesregierung hat auch nach Verabschiedung der Verordnung zu Neuen Gentechniken viele Spielräume für eine vernünftige Gentechnik-Regulierung in Deutschland.“ Die Verordnung erwähne sogar explizit, dass die EU-Staaten Maßnahmen zum Schutz der ökologischen Lebensmittelerzeugung treffen dürfen.


