Öko-Verordnung: EU beschließt Verschiebung
Jetzt ist es offiziell: Einstimmig beschlossen die EU-Agrarminister am 19. Oktober, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr zu verschieben. Die neue Öko-Verordnung tritt somit am 1. Januar 2022 in Kraft. Das meldete das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bundesagrarministerin Julia Klöckner begrüßte den Beschluss. Mit der Verschiebung könne nun sichergestellt werden, dass Wirtschaftsbeteiligte und Behörden Rechtssicherheit haben, um die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. „Das Plus an Zeit wird dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können”, kommentierte Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die Entscheidung. „Der Puffer hilft auch der Branche, die Bio-Höfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien oder Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen.” Das 25 Prozent-Ökolandbauziel der EU Farm to Fork-Strategie könne nur mit einem guten Bio-Grundgesetz erreicht werden.