Özdemir setzt Kennzeichnung der Herkunft durch
Bei Fleisch von der Frischetheke muss der Handel ab 2024 die Herkunft angeben. Das Bundeskabinett stimmte am 24. Mai dem Vorschlag von Agrarminister Cem Özdemir zu, die Herkunftskennzeichnung auszuweiten. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch verpflichtend. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch und unverpacktes Rindfleisch vorgeschrieben. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucher“, kommentierte Özdemir. „Denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt.“ Nur so könnten die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Erste Reaktionen folgten prompt vom Deutschen Bauernverband: Er bewertet die neue Verordnung als Stückwerk und fordert eine umfassende Herkunftsangabe, beginnend beim Geburtsort der Tiere. Eingeschlossen werden müssten auch Wurstwaren und andere Verarbeitungsprodukte. Zudem fehle die Verknüpfung mit der neuen Haltungskennzeichnung nach Tierwohlstufen.