Pestizide in Naturschutzgebieten erlaubt
Viele Bundesländer gestatten den Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten – und das trotz der katastrophalen Bilanz der Bundesrepublik beim Artenschutz. Nach einer Recherche des ARD-Magazins Fakt sind offenbar Hunderte Naturschutzgebiete betroffen – laut Angaben des Senders schätzungsweise jedes dritte. Möglich werde das gestattet, weil in diesen Gebieten die landwirtschaftliche Bodennutzung nach der sogenannten „guten fachlichen Praxis” von vielen Verboten zum Schutz der Natur ausgenommen sei. Daher sei ein nahezu uneingeschränkter Einsatz von Pestiziden dort legal möglich.
Derartige Regelungen gelten beispielsweise in Brandenburg in 184 Naturschutzgebieten, in Sachsen in 102 und in Rheinland-Pfalz ebenfalls in 102 Gebieten. In Bayern ist der Pestizideinsatz sogar in sämtlichen 674 FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitate, also europäische Naturschutzgebiete) grundsätzlich möglich. Gerade dort aber soll ein hoher Artenschutz gewährleistet sein. Einige Bundesländer machten unvollständige Angaben, NRW gar keine.