Widerrufsbutton wird für Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen, wenn Verträge über ihre Website oder App abgeschlossen werden können. Damit sollen Verbraucher Online-Verträge künftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie diese abschließen.
Die neue Pflicht betrifft alle Online-Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, darunter Bestellungen in Webshops, Buchungen oder Vertragsabschlüsse über Online-Formulare. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt wird.
Der Widerruf muss über eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion möglich sein. Die Regelung gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz und erfasst auch Händler auf Online-Marktplätzen.
Unternehmen, die den Widerrufsbutton nicht fristgerecht umsetzen, riskieren wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zudem kann sich für Verbraucher die Widerrufsfrist erheblich verlängern.


